Die Kosten der Kündigungsschutzklage

Wenn es darum geht, Ihren Arbeitgeber zu verklagen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten, werden Sie natürlich wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen:
 
Rechtsschutzversicherung:
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko für Lohn- und Gehaltsempfänger einschließt? Diese übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe. Sie können also ohne Risiko klagen. Allenfalls dann, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, sind Sie mit diesem geringen Teil der Kosten belastet.
 
Prozesskostenhilfe:
Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall werden die Prozesskosten vom Staat übernommen. Voraussetzung für Prozesskostenhilfe ist, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenzen sind weitaus höher als allgemein angenommen wird. Es sollte daher auf jeden Fall geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht.
 
Weder Rechtsschutzversicherung noch Prozesskostenhilfe:
Wenn Sie weder rechtsschutzversichert sind noch einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie die Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Aber auch hier kann sich eine Klage lohnen. Eine Klage lohnt sich dann, wenn die begründete Aussicht besteht, den Prozess zu gewinnen oder eine Abfindung zu erstreiten, die zumindest so hoch ist wie die Anwalts- und Gerichtskosten. In diesem Fall haben Sie nichts zu verlieren. Jeder Abfindungsbetrag, der über die eigenen Kosten hinausgeht, ist Ihr Gewinn. Allerdings ist vom Anwalt zu fordern und zu erwarten, dass er die Erfolgsaussicht der Klage sorgfältig abwägt. Erscheint das Risiko zu hoch, wird der Anwalt von einem Prozess abraten.
 
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