Wenn es darum geht, Ihren Arbeitgeber zu verklagen,
um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung
zu erstreiten, werden Sie natürlich wissen wollen, welche Kosten auf Sie
zukommen:
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| Rechtsschutzversicherung: |
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die
das Risiko für Lohn- und Gehaltsempfänger einschließt? Diese übernimmt die
Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe. Sie können also ohne Risiko
klagen. Allenfalls dann, wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben,
sind Sie mit diesem geringen Teil der Kosten belastet.
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| Prozesskostenhilfe: |
Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind,
besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In diesem Fall werden die Prozesskosten vom Staat übernommen. Voraussetzung
für Prozesskostenhilfe ist, dass Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht
übersteigt. Diese Grenzen sind weitaus höher als allgemein angenommen wird.
Es sollte daher auf jeden Fall geprüft werden, ob nicht ein Anspruch auf
Prozesskostenhilfe besteht.
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| Weder Rechtsschutzversicherung
noch Prozesskostenhilfe: |
Wenn Sie weder rechtsschutzversichert sind noch
einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, müssen Sie die Anwalts- und
Gerichtskosten selbst tragen. Aber auch hier kann sich eine Klage lohnen.
Eine Klage lohnt sich dann, wenn die begründete Aussicht besteht, den Prozess
zu gewinnen oder eine Abfindung zu erstreiten, die zumindest so hoch ist
wie die Anwalts- und Gerichtskosten. In diesem Fall haben Sie nichts zu
verlieren. Jeder Abfindungsbetrag, der über die eigenen Kosten hinausgeht,
ist Ihr Gewinn. Allerdings ist vom Anwalt zu fordern und zu erwarten, dass
er die Erfolgsaussicht der Klage sorgfältig abwägt. Erscheint das Risiko
zu hoch, wird der Anwalt von einem Prozess abraten.
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