Beachten Sie besonders, dass Ihr Arbeitgeber bei der Sozialauswahl nur die Sozialdaten berücksichtigen muss, deren Kenntnis vorausgesetzt wird! Er darf sich auf die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte verlassen, solange ihm nicht aus anderen Gründen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass diese unzutreffend sind. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, im Vorfeld betriebsbedingter Kündigungen Erkundigungen einzuziehen, um sich ein möglichst genaues Bild von Ihren Sozialdaten zu verschaffen.
Es gilt daher der
Was sollten Sie bei den einzelnen Grunddaten zur Sozialauswahl bedenken?
Bei dem Grunddatum "Dauer der Betriebszugehörigkeit" sollten Sie unbedingt aufpassen, dass es trotz der Formulierung "Betriebszugehörigkeit" nicht auf die Zugehörigkeit im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen ankommt. Maßgeblich ist herbei der ununterbrochene rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie die Juristen sagen.
Zusätzlich gilt folgender Tipp....weiter