Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte kommt
es für die richtige Sozialauswahl an?
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Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige
Sozialauswahl an?
Ob der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl richtig vorgegangen ist, kann an der
Einhaltung folgender drei Schritte überprüft werden:
Unterläuft dem Arbeitgeber hier ein Fehler, gewinnen
Sie Ihren Kündigungsschutzprozess!
Von vornherein nicht in die Sozialauswahl mit einzubeziehen und damit
vor einer betriebsbedingten Kündigung besser geschützt sind Sie dann,
wenn Sie zu den Personen gehören, deren Kündigung das Gesetz verbietet
(z.B. Schwerbehinderte, solange nicht die Zustimmung der
Hauptfürsorgestelle für die Kündigung vorliegt; Mitglieder des Betriebsrates)
wenn Ihre (ordentliche) Kündigung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag
ausgeschlossen
ist.
Auch leitende Angestellte nehmen an der Sozialauswahl teil.
Und nun zu den drei Schritten anhand derer die Vorgehensweise des Arbeitgebers
bei der Sozialauswahl auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann...weiter