Betriebsbedingte Kündigung - Thema 7

Was hat es mit der Sozialauswahl auf sich? Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

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In jedem Fall gilt:
Wenn Ihr Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung die falsche Person auswählt bzw. - noch präziser - anstatt Ihnen einem anderen mit Ihnen vergleichbaren Mitarbeiter hätte kündigen müssen, dann haben Sie gute Chancen, Ihren Arbeitsgerichtsprozess allein aus diesem Grund (!) zu gewinnen und auf den Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine Abfindung zu erstreiten!

Auf welche Gesichtspunkte kommt es für die richtige Sozialauswahl an?

Ob der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl richtig vorgegangen ist, kann an der Einhaltung folgender drei Schritte überprüft werden:

  1. Zutreffende Ermittlung der vergleichbaren Arbeitnehmer
    Siehe dazu die Tipps "erster Prüfungschritt"

  2. Berechtigter Ausschluss einzelner Arbeitnehmer aus dem Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer (Vorrang betrieblicher Gründe)
    Siehe dazu die Tipps "zweiter Prüfungschritt"

  3. Richtige Auswahlentscheidung nach sozialen Gesichtspunkten
    Siehe dazu die Tipps "dritter Prüfungschritt"

Unterläuft dem Arbeitgeber hier ein Fehler, gewinnen Sie Ihren Kündigungsschutzprozess!

Von vornherein nicht in die Sozialauswahl mit einzubeziehen und damit vor einer betriebsbedingten Kündigung besser geschützt sind Sie dann,

Auch leitende Angestellte nehmen an der Sozialauswahl teil.

Und nun zu den drei Schritten anhand derer die Vorgehensweise des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann...weiter


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