| Hängen Sie an Ihrem Arbeitsplatz, sind aber auf
eine Vollbeschäftigung nicht angewiesen, dann signalisieren Sie Ihrem
Arbeitgeber rechtzeitig, dass auch eine Teilzeitbeschäftigung oder
eine solche zu anderen - geringerwertigen - Bedingungen in Betracht
kommt! Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen Anspruch haben, auf einen
höherwertigen - mit erweiterten oder anderen Aufgaben verbundenen
- Arbeitsplatz, der vorhanden ist, oder erst noch zu schaffen wäre,
versetzt zu werden!
Sie haben auch ein weiteres gutes Argument gegen Ihre Kündigung
in der Hand, wenn in Ihrem Betrieb Leiharbeiter mit Arbeiten beschäftigt
werden, die Sie ohne weiteres ausfüllen könnten. Dies macht im allgemeinen
erkennbar, dass eigentlich kein Personalbedarf besteht.
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