Betriebsbedingte Kündigung - Thema 6

Wann ist davon auszugehen, dass eine betriebsbedingte Kündigung deshalb unzulässig ist, weil Sie auf einen anderen freien, gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt werden können?

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Möglicherweise hat der freie Arbeitsplatz erhöhte oder andere Anforderungen. Auch in diesem Fall ist die ausgesprochene Kündigung unwirksam, falls zumutbare Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen die Möglichkeit eröffnen, dass Sie auf dem besagten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können.

Tipp:

Sie sollten - spätestens im Prozess, besser aber vorher (gegebenenfalls über den Betriebsrat) - darauf hinweisen, dass Sie bereit sind, durch eine Umschulung oder Fortbildung den Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes zu genügen.

Bedenken Sie jedoch, dass eine Umschulung und Fortbildung dann nicht zumutbar sind, wenn sie nicht in vertretbarer Zeit (z.B. Probezeit) mit vertretbarem Kostenaufwand möglich ist.

Können Sie auf keinem gleichwertigen anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen vor Ausspruch einer betriebsbedingten (Beendigungs-) Kündigung von sich aus einen freien Arbeitsplatz mit schlechteren Arbeitsbedingungen anbieten. Dabei macht ein fehlendes Angebot des Arbeitgebers die Beendigungskündigung aber nicht ohne weiteres unwirksam. Vielmehr ist darauf abzustellen, ob der Arbeitnehmer ein Änderungsangebot zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte. Aus diesem Grunde beachten Sie den nachfolgenden Tipp....weiter


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