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Häufig ist folgender Fall anzutreffen: Der Arbeitgeber spricht die
betriebsbedingte Kündigung aus und begründet dies damit, dass der
Arbeitsplatz weggefallen sei (Rationalisierungs- oder Umstrukturierungsmaßnahme
etc.). Tatsächlich hat der Arbeitgeber aber erst vor kurzem einen
neuen Mitarbeiter eingestellt, der ganz offensichtlich den gekündigten
Arbeitnehmer ersetzen soll. In einem solchen Fall ist die Kündigung
unwirksam!
Ebenso häufig kommt es vor, dass die die behauptete Rationalisierungs-
bzw. Umstrukturierungsmaßnahme nur ein Vorwand ist, einen missliebigen
Mitarbeiter loszuwerden. Kaum istder gekündigte Arbeitnehmer nicht
mehr im Betrieb, stellt der Arbeitgeber eine Ersatzkraft ein. Auch
eine solche Kündigung kann keinen Bestand haben!
Überlegen Sie daher im Falle einer Kündigung
genau, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich wegfallen wird! Was wird aus
der Arbeit, die Sie bislang erledigt haben? Wenn die Arbeit nach
wie vor vorhanden ist: Wer soll sie zukünftig machen? Wird die Arbeit
lediglich auf einen anderen Mitarbeiter übertragen, ist dies häufig
ein Indiz dafür, dass der Arbeitsplatz nicht weggefallen ist. Sie
könnten gute Chancen haben, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen
bzw. sich eine Abfindung zu erstreiten.
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