Betriebsbedingte Kündigung - Thema 5

Welche Anforderungen sind an das Erfordernis zu stellen, dass der Arbeitgeber eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben muss, die zum Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt?

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Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Gefallen tut, zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigung erhalten, noch über eine Veräußerung des Betriebsteils zu verhandeln, können Sie sich beglückwünschen! Die Kündigung ist unwirksam, Ihre Kündigungsschutzklage wird Erfolg haben.

Unternehmerische Entscheidung bei außerbetrieblichen Ursachen als Kündigungsgrund:
Bei außerbetrieblichen Ursachen für eine betriebsbedingte Kündigung (Umsatzrückgang, Auftragsmangel etc.) bedarf es einer Entscheidung des Arbeitgebers, wie er auf diese Ursachen reagiert. Allein der Entschluss, einem oder mehreren Arbeitnehmern zu kündigen, ist nicht ausreichend. Vielmehr gehört zu der unternehmerischen Entscheidung auch das Konzept, wie der Arbeitgeber auf die außerbetrieblichen Ursachen reagieren will. Auch hier muss der Arbeitgeber genau darlegen, wie er seine Entscheidung betrieblich umgesetzt hat.

Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen nicht nach, bestehen für den Arbeitnehmer gute Aussichten, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen!

Ganz wichtig: Der Arbeitsplatz muss tatsächlich weggefallen sein! Das ist aber häufig gar nicht der Fall. ...weiter


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