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Betriebsbedingte Kündigung - Thema 4Welche Anforderungen werden an das tatsächliche Vorliegen der vom Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-) betrieblichen Gründe für die Kündigungsentscheidung gestellt? |
Die betriebsbedingten Gründe, auf denen die Unternehmerentscheidung beruht, müssen auch tatsächlich vorliegen. Lesen Sie, was der Arbeitgeber im einzelnen darlegen und beweisen muss und wann er mit seiner Behauptung scheitert, betriebsbedingte Gründe würden eine Kündigung rechtfertigen. |
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass inner- oder außerbetriebliche Gründe zur Begründung für eine betriebsbedingte Kündigung vorgeschoben werden, die gar nicht zutreffen. Die Ursachen liegen häufig darin, dass der Unternehmer meint, er komme mit personen- oder verhaltensbedingten Gründen nicht durch und er schaffe es gegenüber dem Arbeitsgericht "eleganter" mit betriebsbedingten Gründen.
Vom Arbeitsgericht kann in vollem Umfang nachgeprüft werden, ob die vom Arbeitgeber vorgebrachten inner- oder außerbetriebliche Gründe (z.B. Umsatzrückgang, Organisationsänderung etc.) tatsächlich vorliegen und ob sie sich so auswirken, dass für Ihre weitere Beschäftigung wirklich kein Bedürfnis mehr besteht. Es besteht kein Zweifel, dass in den Fällen, in denen betriebsbedingte Gründe nur vorgeschoben und nicht beweisbar sind, eine Aufhebung der Kündigung durch das Arbeitsgericht allein aus diesen Gründen erfolgen muss.
Hier liegt eine der vielen Chancen in einem Kündigungsschutzprozess: Häufig kündigen Arbeitgeber aus angeblichen betriebsbedingten Gründen, obgleich der eigentliche Grund ein ganz anderer ist - der Arbeitgeber möchte den gekündigten Arbeitnehmer einfach nur loswerden. Wenn Sie vermuten, dass es sich in Ihrem Fall genauso verhalten könnte, sollten Sie Kündigungsschutzklage erheben!
Gute Chancen haben Sie auch, wenn Ihr Arbeitgeber den Betrieb zwar umstrukturiert, bei der durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahme aber überhaupt keine Arbeitskapazitäten wegfallen. Auch in diesem Fall scheidet eine betriebsbedingte Kündigung aus. Dazu ein
Im Übrigen gilt folgendes:
Da Sie als Arbeitnehmer häufig nicht wissen, welche Gründe für die Kündigungsentscheidung
Ihres Arbeitgebers maßgeblich sind, haben Sie ein Recht darauf, dass Ihr
Arbeitgeber spätestens im Kündigungsschutzprozess darlegt und gegebenenfalls
beweist, dass solche Gründe auch vorliegen und Auswirkungen auf das Unternehmen
haben. Gelingt Ihrem Arbeitgeber die Darstellung und der Nachweis solcher
Gründe, haben Sie einen weiteren Anspruch darauf, spätestens im Prozess von
Ihrem Arbeitgeber erklärt zu bekommen, warum sich die inner- oder außerbetriebliche
Gründe zusammen mit der unternehmerischen Entscheidung ursächlich auf Ihre Entlassung
auswirken - möglicherweise ist Ihr Arbeitsplatz gar nicht betroffen.
Der Arbeitgeber kann sich hierbei nicht auf eine schlagwortartige Beschreibung (z.B. "Umsatzrückgang") zu beschränken, sondern muss in nachvollziehbarer Weise Gründe und deren Folgen für Ihren Arbeitsplatz darlegen.
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