Betriebsbedingte Kündigung - Thema 2

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will?

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   CHECKLISTE

  1. Bei den Gründen, die Ihr Arbeitgeber für Ihre Kündigung verwenden will, muss es sich um solche handeln, die von außen auf den Betrieb einwirken (sog. außerbetriebliche Gründe) oder um solche, die sich aus den Verhältnissen des Betriebs selbst ergeben (sog. innerbetriebliche Gründe).
    Siehe dazu die Tipps zu Thema 3

  2. Die von Ihrem Arbeitgeber behaupteten (inner- oder außer-)betrieblichen Gründe für seine unternehmerische Entscheidung zur Kündigung müssen auch tatsächlich vorliegen.
    Siehe dazu die Tipps zu Thema 4

  3. Ihr Arbeitgeber muss überhaupt auf eine Veränderung der betrieblichen Situation hin eine nachweisbare Entscheidung getroffen haben, die zum (vollständigen oder teilweisen) Wegfall Ihres Arbeitsplatzes führt.
    Siehe dazu die Tipps zu Thema 5

  4. Dringende betriebliche Erfordernisse, die zum Wegfall eines Arbeitsplatzes geführt haben, sind nur dann geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wenn keine Möglichkeit zur anderweitigen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht.
    Siehe dazu die Tipps zu Thema 6

  5. Ihr Arbeitgeber muss beachten, dass Sie derjenige Arbeitnehmer sind, der im Vergleich zu Ihren Kollegen, die die gleiche oder eine von Ihnen nach kurzer Einarbeitung machbare Tätigkeit verrichten, am wenigsten auf den Arbeitsplatz angewiesen ist (soziale Auswahl).
    Siehe dazu die Tipps zu Thema 7

Wenn eine der vorstehenden Voraussetzungen nicht vorliegt, haben Sie gute Chancen, Ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen und Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine Abfindung zu erstreiten.

Weil die vorstehend aufgeführten Voraussetzungen zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu verstehen sind und in der arbeitsgerichtlichen Praxis dicke Kommentare füllen, werden sie nachfolgend nochmals genauer gefasst und anhand von Beispielen verdeutlicht sowie mit weiteren speziellen Tipps versehen....
Diese Tipps finden Sie nachfolgend ab Betriebsbedingte Kündigung - Thema 3


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