Betriebsbedingte Kündigung - Thema 2

Auf welche rechtlichen Gesichtspunkte kommt es an, wenn Ihnen der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen kündigen will?

Erfahren Sie nun, wo die "Ansatzpunkte" liegen, um eine betriebsbedingte Kündigung zu Fall zu bringen: Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage.


Um es vorweg zu nehmen:
Die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ist für den Arbeitgeber äußerst schwer zu begründen und durchzusetzen. Die Hürden, die der Arbeitgeber nehmen muss, um seine Kündigung durchzubringen, sind äußerst zahlreich. Eine betriebsbedingte Kündigung, die überhaupt keine Angriffspunkte bietet, bildet daher eher die Ausnahme. Deshalb sind Sie in jedem Fall gut beraten, wenn Sie den Rat eines Fachmanns einholen, falls Ihnen betriebsbedingt gekündigt wurde oder falls Ihnen eine solche Kündigung bevorsteht.

Damit Sie den Überblick behalten, wird für die nachfolgenden Tipps von dem in der Praxis häufigsten Fall ausgegangen, dass der Unternehmer seinen Betrieb, wenn auch eingeschränkt oder umorganisiert, fortführt. Was bei einer Stilllegung des Betriebes oder im Falle einer Insolvenz gilt, wird unter den Tipps bei Betriebsstilllegung und den Tipps bei Insolvenz behandelt.

Der Arbeitgeber und darf nur unter der Voraussetzung das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt kündigen, wenn die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Dringende betriebsbedingte Gründe für eine arbeitgeberseitige Kündigung sind nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben, die überdies nebeneinander vorliegen müssen. Sie können die nachstehend aufgeführten Voraussetzungen wie eine Checkliste zur Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Kündigungsschutzklage verwenden.

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