Wichige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung
in jedem Fall beachten müssen.
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Bitte beachten Sie:
Auf den Schutz vor einer sog. "betriebsbedingten" Entlassung und
damit die nachfolgenden Tipps können Sie sich nur dann berufen, wenn Sie Kündigungsschutz
genießen. Wann genießen Sie Kündigungsschutz? Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes
sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter den
Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes,
wenn es in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs
Monate bestanden hat und
wenn der Betrieb in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer - Auszubildende
werden nicht mitgezählt - beschäftigt.
Falls Sie nicht wissen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, lesen
Sie bitte die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz nach.
Beachten Sie aber, dass Sie auch ohne Kündigungsschutz bei einer betriebsbedingten
Kündigung immer noch insbesondere
die Tipps im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitgebers,
die Tipps bei Bestehen eines Betriebsrats,
die Tipps bei Schwerbehinderung,
die Tipps bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub
zur Seite haben und mit diesen den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses oder
eine Abfindung erreichen können.