Betriebsbedingte Kündigung - Thema 1

Wichige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.

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Bitte beachten Sie:

Auf den Schutz vor einer sog. "betriebsbedingten" Entlassung und damit die nachfolgenden Tipps können Sie sich nur dann berufen, wenn Sie Kündigungsschutz genießen. Wann genießen Sie Kündigungsschutz? Die Voraussetzungen des Kündigungsschutzes sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes,

  1. wenn es in dem Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat und
  2. wenn der Betrieb in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer - Auszubildende werden nicht mitgezählt - beschäftigt.

Falls Sie nicht wissen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, lesen Sie bitte die Tipps im Zusammenhang mit dem Kündigungsschutz nach.

Beachten Sie aber, dass Sie auch ohne Kündigungsschutz bei einer betriebsbedingten Kündigung immer noch insbesondere

zur Seite haben und mit diesen den Fortbestand Ihres Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung erreichen können.

Wichtiger Hinweis:
Sie dürfen sich auf keinen Fall dadurch, dass Sie beim Betriebsrat Einspruch gegen Ihre Kündigung einlegen oder mit dem Arbeitgeber Verhandlungen über eine eventuelle Fortführung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen, davon abhalten lassen, die Kündigungsschutzklage rechtzeitig zu erheben. Nicht selten scheitern Verhandlungen nach Ablauf der Klagefrist. In diesem Fall haben Sie das Nachsehen, weil Ihre Kündigung dann rechtlich nicht mehr angreifbar ist. Die Kündigung ist bestandskräftig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Tipps im Zusammenhang mit einer Kündigungsschutzklage.

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