Betriebsbedingte Kündigung

Einige wichtige Hinweise vorab - was Sie im Fall einer betriebsbedingten Kündigung in jedem Fall beachten müssen.


Die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Es vergeht kaum ein Tag, an welchem wir nicht den Medien entnehmen müssen, dass auch große, renommierte Konzerne Arbeitsplätze wegrationalisieren werden. Viele mittlere und kleinere Betriebe sind gleichfalls betroffen.

Falls Sie möglicherweise nach langjähriger erfolgreicher Tätigkeit, etwa weil Ihre Abteilung
"dichtgemacht" oder umorganisiert wird, Ihren Arbeitsplatz einbüßen, kann dies eine mittlere Katastrophe bedeuten. Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust des Einkommens, nicht selten Arbeitslosigkeit bis hin zum sozialen Abstieg.

Was können Sie in dieser Situation unternehmen? Einfach nur zum Arbeitsamt gehen und sich arbeitslos melden...? Die Informationen, die Sie auf dieser Homepage vorfinden, wollen Ihnen aufzeigen, dass und wann es sich lohnen kann, gegen eine Kündigung, die aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen wurde, anzugehen und wie sie in Zeiten zunehmend knapper werdender Arbeitsplätze Ihre weitere Beschäftigung erreichen oder auch zu einer Abfindung gelangen können.

Wichtig:
Die überwiegende Anzahl der Kündigungen ist rechtlich angreifbar. Um die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, ist es erforderlich, Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Mit der Kündigungsschutzklage können Sie erreichen, dass die Unwirksamkeit der Kündigung vom Arbeitsgericht festgestellt wird.
Sie sichern sich Ihre Rechte nur effektiv, wenn Sie gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht erhoben haben!

Bitte beachten Sie: ....weiter


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