Da es äußerst schwierig ist, alle diese Kündigungsvoraussetzungen zu beachten, sind viele Kündigungen rechtlich angreifbar. Die Praxis zeigt, dass sich tatsächlich bei der überwiegenden Anzahl der Kündigungen "ein Haar in der Suppe" findet und der Arbeitnehmer daher gute Aussichten hat, wenn er gegen die Kündigung angeht. Oftmals scheitert die Wirksamkeit einer Kündigung schon daran, dass die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Betriebsrates, sofern ein solcher vorhanden ist, unterblieben ist oder der Betriebsrat nicht wirksam angehört wurde, weil ihm vom Arbeitgeber nicht alle für die Beurteilung des Sachverhaltes relevanten Umstände mitgeteilt wurden. Auch wird es in Fällen verhaltensbedingter Kündigungen vom Arbeitgeber oft versäumt, den Arbeitnehmer zuvor wirksam abzumahnen.... weiter
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