Was tun bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Eine Abfindung lässt sich oftmals noch herausholen

"Daher sehen wird uns zu unserem Bedauern veranlasst, das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgemäß zum nächst zulässigen Termin zu kündigen." So oder ähnlich lauten die Formulierungen, mit denen der Betriebsinhaber seinen - oftmals langjährigen - Mitarbeiter wissen lässt, dass er auf dessen Mitarbeit zukünftig verzichten will. Für den Arbeitnehmer stellt die Kündigung in der Regel ein einschneidendes Ereignis in seinem Arbeitsleben dar, bedeutet es doch den Verlust des Arbeitsplatzes mit allen damit zusammenhängenden sozialen Folgen.

Vielen Arbeitnehmern ist nicht bekannt oder nicht bewusst, dass eine Kündigung nicht einfach nur hingenommen werden muss wie ein unabwendbares Ereignis. Die Mehrzahl der ausgesprochenen Kündigungen ist rechtlich angreifbar. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unter denen überhaupt nur gekündigt werden kann. Es gibt mehrere Kündigungsgründe, nämlich die personenbedingte, die verhaltensbedingte und die betriebsbedingte Kündigung. Jeder Kündigungsgrund hat seine eigenen rechtlichen Voraussetzungen:....weiter

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